KURZÜBERSICHTDas Wichtigste in Kürze
- Bei Umzug kann das bisherige Kennzeichen oft behalten werden
- Bei Halterwechsel oder Wunschkombination kann ein neues Kennzeichen nötig sein
- Verlust oder Diebstahl muss der Zulassungsstelle gemeldet werden
- Schilder werden erst nach amtlicher Zuteilung und Siegelung gültig
Wann kann ich mein Kennzeichen ändern?
Ein Kennzeichenwechsel kommt vor allem bei Neuzulassung, Halterwechsel, Umzug, Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder dem Wunsch nach einer neuen Kombination vor. Auch der Wechsel auf ein E-Kennzeichen, H-Kennzeichen oder Saisonkennzeichen kann ein neues Schild erforderlich machen.
Ob die Änderung möglich oder nötig ist, entscheidet die zuständige Zulassungsstelle anhand des konkreten Vorgangs.
Kennzeichen behalten beim Umzug
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands kann ein bestehendes Kennzeichen in vielen Fällen behalten werden. Das bedeutet aber nicht, dass keine Ummeldung nötig ist. Die Fahrzeugdaten und Halteradresse müssen weiterhin korrekt aktualisiert werden.
Wenn Sie statt Kennzeichenmitnahme bewusst ein neues Ortskürzel oder ein neues Wunschkennzeichen möchten, sollten Sie Verfügbarkeit und Kosten vorher prüfen.
Kennzeichen ändern wegen Wunschkennzeichen
Wer ein neues Wunschkennzeichen möchte, muss die gewünschte Kombination reservieren und den Wechsel bei der Zulassungsstelle durchführen lassen. Dabei entstehen Gebühren für die Zuteilung und meist auch Kosten für neue Schilder.
Die alten Schilder werden entstempelt, die neuen Schilder erhalten die amtlichen Plaketten. Erst danach dürfen sie am Fahrzeug geführt werden.
Verlust, Diebstahl oder beschädigte Schilder
Bei Verlust oder Diebstahl eines Kennzeichens sollten Sie schnell handeln. Die Zulassungsstelle kann Nachweise verlangen und ein neues Kennzeichen zuteilen, damit Missbrauch verhindert wird.
Ist ein Schild nur beschädigt oder unleserlich, kann ebenfalls Ersatz nötig sein. Fahren Sie nicht dauerhaft mit einem schlecht lesbaren oder unvollständigen Kennzeichen.