KURZÜBERSICHTDas Wichtigste in Kürze
- Besteht aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer
- Wird von der Zulassungsbehörde zugeteilt
- Muss sichtbar, lesbar, reflektierend und regelkonform angebracht sein
- Plaketten machen das Schild im Zulassungsverfahren gültig
Was ist ein amtliches Kennzeichen?
Ein amtliches Kennzeichen ist das offiziell zugeteilte Kennzeichen eines Fahrzeugs. Es besteht aus dem regionalen Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer. Das Unterscheidungszeichen zeigt den Verwaltungsbezirk, die Erkennungsnummer bezieht sich auf das einzelne Fahrzeug.
Erst durch die Zuteilung im Zulassungsverfahren und die amtlichen Plaketten wird das Schild zu einem gültigen Kennzeichen. Ein gekauftes oder geprägtes Schild allein reicht nicht aus.
Aufbau eines Kennzeichens
Vorne steht das Ortskürzel mit ein bis drei Buchstaben, zum Beispiel B für Berlin, M für München oder BM für den Rhein-Erft-Kreis. Danach folgen Buchstaben und Zahlen als Erkennungsnummer. Bei bestimmten Kennzeichenarten können Zusätze wie H oder E hinzukommen.
Die Erkennungsnummer folgt den Vorgaben der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Umlaute wie Ä, Ö und Ü werden in der Erkennungsnummer nicht verwendet.
Welche Plaketten gehören dazu?
Auf dem Kennzeichen befinden sich die Zulassungsplakette und die Plakette für die Hauptuntersuchung. Sie zeigen, dass das Fahrzeug zugelassen ist und wann die nächste Hauptuntersuchung fällig wird.
Die Plaketten dürfen nicht selbst angebracht oder verändert werden. Sie werden im Rahmen des Zulassungsvorgangs beziehungsweise der Hauptuntersuchung vergeben.
Anbringung und Zustand
Kennzeichenschilder müssen lesbar, reflektierend und korrekt angebracht sein. Sie dürfen nicht verdeckt, verschmutzt, verspiegelt oder mit unzulässigen Folien und Abdeckungen versehen sein.
Wer das Kennzeichen verändert, abdeckt oder schlecht lesbar macht, riskiert Probleme bei Kontrollen und bei der Zulassung. Das gilt auch für dekorative Rahmen, getönte Abdeckungen oder schlecht montierte Schilder.